Hallo
Ich habe einige Fragen zur Therapie statt Haft nach §35 BtmG.
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen
Mein Freund ist momentan in der Jva Kislau (Außenstelle von Jva Bruchsal).
Er wurde wegen Diebstahl zu 7 Monaten Haft verurteilt und hat dazu noch einen Bewährungswiderruf von einem Jahr bekommen.
Schon bei seiner Hauptverhandlung (nach einem Monat U-Haft) wurde ihm Therapie statt Haft genehmigt.
Da sein Widerruf erst letzte Woche schriftlich kam, durfte er vorher noch nichts in die Wege leiten wegen der Therapie (was ich totalen schwachsinn finde). Er hat jetzt schon seinen "Drogenlebenslauf" geschrieben.
Meine Fragen sind wie wird das jetzt weiter Ablaufen? Er hat mir erzählt, dass er im Knast an 5 Motivationsstunden teilnehmen muss, bis er auf Therapie kann.
Und die für mich wichtigste Frage ist, kann ich ihm von draußen helfen? Weil denen im Knast ist es egal ob das mit der Therapie schnell geht oder nicht, ihm wurde gesagt das kann bis zu 6 Monaten gehen bis er auf Therapie kann.
Ich hoffe auf viele Antworten ich stehe momentan mit meinem Latein am ende, habe auch vorher noch nie die Erfahrung mit dem Knast gemacht.
Liebe Grüße,
Alicia