Hallo,
War heute beim Jobcenter um Hartz-IV zu beantragen.
Eine Haftbescheinigung habe ich bereits, jetzt wollen die zusätzlich sowohl das Urteil als auch die Ablehnung der Revision.
Ich finde es schon beschämend genug, wenn ich angeben muss, dass mein Mann in Haft ist und ich Leistungen beantragen muss, muss ich dann auch noch das Schriftstück vorlegen wo alle Einzelheiten und der Anklagegrund in dicken Lettern vorne drauf steht?
Überall sonst reicht doch auch die Haftbescheinigung!
Hat damit inrendwer Erfahrung?
Danke schon Mal.
Liebe Grüße
Mama Tembo